§ 1 Definitionen
Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
- CONDIO ist die CONDIO GmbH, ein deutsches Unternehmen mit Sitz in 14542 Werder (Havel), Miele Str. 4, Handelsregister Amtsgericht Potsdam, Registernummer HRB 12275
- Verkäufer ist jede juristische oder natürliche Person, die Waren an CONDIO verkauft
- Waren sind die vom Verkäufer an CONDIO gelieferten oder zu liefernden Artikel
- Bestellung ist CONDIOs Order an den Verkäufer für Waren, bei der diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen in Bezug genommen sind
- Vertrag bezeichnet jede zwischen den Parteien individuell getroffene Vereinbarung über den Einkauf und die Lieferung der Waren für die diese Einkaufsbedingungen gelten sollen
- Parteien: sind CONDIO und der Verkäufer
§ 2 Anwendung
- Die vorliegenden Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des Verkäufers wird hiermit widersprochen, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien und finden auch dann Anwendung, wenn CONDIO in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Verkäufers Warenlieferungen annimmt oder bezahlt.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
- Trade Compliance
Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (Lieferungen) steht unter dem Vorbehalt, dass einer Erfüllung keine anwendbaren nationalen, europäischen oder internationalen Exportkontrollvorschriften, wie Embargos, Sanktionen oder sonstigen Verbote und Beschränkungen, entgegenstehen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, alle für die Ausfuhr oder Verbringung notwendigen Informationen und Unterlagen beizubringen.
§ 3 Angebot, Annahme
- Das vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Warenmuster bildet die Grundlage für jede Bestellung. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer CONDIO nachträglich Auswahlmuster für Einzel- oder Teillieferungen zusendet, um die Qualität der laufenden Produktion zu dokumentieren.
- Die Bestellung durch CONDIO muss vom Verkäufer innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt in Textform (bspw. per Email) bestätigt werden.
- Bei einer grenzüberschreitenden Bestellung ist der Verkäufer verpflichtet, CONDIO mit der Auftragsbestätigung die notwendigen Informationen für die sogenannte Intrastat-Meldung zu übermitteln.
§ 4 Preise, Zahlung
- Die in der angenommenen Bestellung angegebenen Preise sind verbindlich und können nicht geändert werden. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, einschließlich der Kosten für die Verpackung.
- Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der gültigen Rechnung fällig und abzugsfrei zu zahlen. Die Rechnungslegung muss den gesetzlichen Rechnungsvorschriften nach deutschem Recht entsprechen.
- Der Verkäufer muss für jede Bestellung eine gesonderte, prüffähige Rechnung erstellen.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
CONDIO stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu.
§ 6 Lieferung
- Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware gemäß „Geliefert benannter Ort“ (DAP, Incoterms 2020) an den Bestimmungsort Graf-Zeppelin-Str. 3, 14542 Werder (Havel), Deutschland.
- Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich.
- Der Verkäufer muss CONDIO unverzüglich über einen drohenden oder eingetretenen Lieferverzug, deren Gründe und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung in Kenntnis setzen. Der Eintritt eines Lieferverzugs bleibt hiervon unberührt.
- Im Falle des Lieferverzuges behält sich CONDIO alle Rechte vor.
§ 7 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der ordnungsgemäßen und vollständigen Lieferung am vereinbarten Bestimmungsort über.
§ 8 Gewährleistung
- Gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen CONDIO uneingeschränkt zu. Insbesondere ist CONDIO berechtigt, nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Schadenersatz zu verlangen.
- Bei Gefahr im Verzug ist CONDIO berechtigt, nach entsprechender Anzeige an den Verkäufer Mängelbeseitigung auf Kosten des Verkäufers selbst vorzunehmen.
- Mängelgewährleistungsansprüche verjähren 24 Monate nach Gefahrübergang.
§ 9 Produkthaftung, Versicherung
- Der Verkäufer ist verpflichtet, CONDIO von jeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. von Ansprüchen Dritter, die durch Herstellung, Lieferung, Lagerung oder Verwendung der gelieferten Ware entstehen, auf erstes Anfordern freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von CONDIO beruht.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, während der Laufzeit dieses Vertrages stets eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 10 Mio. EUR pro Personenschaden bzw. Sachschaden zu unterhalten. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Auf CONDIOs schriftliche Anforderung muss der Verkäufer CONDIO unverzüglich eine aktuelle Bestätigung seines Versicherers über die Produkthaftpflichtversicherung übermitteln.
§ 10 Rechtsmängel
- Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware frei von Rechten Dritter geliefert werden und durch die Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Verkäufer stellt CONDIO insoweit nach erster Aufforderung von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
- Ansprüche, die auf einem Rechtsmangel basieren, verjähren gemäß Abschnitt 8.3.
§ 11 Vertraulichkeit
- Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Informationen und Materialien, die ihm von CONDIO offengelegt werden oder die er auf andere Weise im Rahmen der Zusammenarbeit der Parteien erhält, vertraulich zu behandeln.
- Der Verkäufer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CONDIO berechtigt, CONDIO als Referenz für Dritte zu nennen.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Jeder Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Potsdam (Deutschland).