§ 1 Geltung
- Diese Einkaufsbedingungen geltend ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
- Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Ware vorbehaltlos annehmen.
- Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot und Annahme, Beschaffenheit der Ware
- Sämtliche Bestellungen erfolgen grundsätzlich schriftlich. Der Verkäufer soll unsere Bestellung innerhalb von 48 Stunden annehmen durch schriftliche Bestätigung.
- Bei grenzüberschreitenden Bestellungen hat uns der Verkäufer mit Versendung der Ware alle Nachweise und Unterlagen beizubringen, die für uns zur Erlangung von zollrechtlichen Erklärungen oder zum Nachweis sonstiger mit dem Kauf zusammenhängender Umstände erforderlich sind. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns mit der Auftragsbestätigung die notwendigen Angaben für die sog. Intrastat-Meldung mitzuteilen.
- Der Verkäufer hat den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln. Er darf uns nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten gegenüber als Referenz benennen.
- Die Ware muss den uns übergebenen und geprüften Warenmustern, Spezifikationen und allen ergänzenden Qualitätsdokumenten entsprechen. Die Spezifikation sowie alle ergänzenden Qualitätsdokumente müssen der Lieferung beigefügt werden. Ein vorgelegtes Warenmuster bleibt auch dann Grundlage des Vertrages, wenn der Verkäufer anschließend für Einzel- oder Teillieferungen Auswahlmuster an uns sendet, um die Qualität der laufenden Produktion zu dokumentieren.
- Der Verkäufer sichert zu, dass die zu liefernde Ware einschließlich Verpackung und Darbietung allen in der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht, insbesondere dem Lebensmittelrecht und dem Produkthaftungsrecht.
§ 3 Preise, Zahlung
- Der Preis versteht sich für die Lieferung gemäß CIF/DAB (Incoterms 2010), einschließlich der Kosten für die Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung netto.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen gesetzlichen Umfang zu.
§ 5 Lieferung
- Alle in der Bestellung genannten oder anderweitig vereinbarten Liefertermine sind bindend.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, uns über jegliche drohende oder eingetretene Nichteinhaltung eines Liefertermins, deren Ursachen und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Eintritt des Lieferverzugs bleibt davon unberührt.
- Für den Fall des Lieferverzuges stehen uns alle gesetzlichen Ansprüche zu.
§ 6 Gefahrübergang, Versendung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung auf Grundlage der angewendeten Incoterms (Fassung 2010) am genannten Bestimmungsort auf uns über.
§ 7 Mängelhaftung, Gewährleistung
- Gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen uns uneingeschränkt zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Schadenersatz zu verlangen.
- Bei Gefahr im Verzug sind wir berechtigt, nach entsprechender Anzeige an den Verkäufer Mängelbeseitigung auf Kosten des Verkäufers selbst vorzunehmen.
- Mängelgewährleistungsansprüche verjähren 24 Monate nach Gefahrübergang.
§ 8 Produkthaftung
- Der Verkäufer ist verpflichtet, uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. von Ansprüchen Dritter, die durch Herstellung, Lieferung, Lagerung oder Verwendung der gelieferten Ware entstehen, auf erstes Anfordern freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, während der Laufzeit dieses Vertrages stets eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR pro Personenschaden bzw. Sachschaden zu unterhalten. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Auf unsere schriftliche Anforderung soll der Verkäufer unverzüglich eine aktuelle Bestätigung seines Versicherers über die Produkthaftpflichtversicherung an uns übermitteln.
§ 9 Rechtsmängel
- Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware frei von Rechten Dritter geliefert wird und durch die Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Verkäufer stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
- Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren gemäß § 7 (3)
§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).
- Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Potsdam (Deutschland).